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Dispositionsrecht

Der Verlag trägt wegen des Remissionsrechts des Groß- und Einzelhandels das volle Absatzrisiko. Demzufolge hat er das Recht, die Liefermenge zu bestimmen.

Das Dispositionsrecht gibt dem Verlag die Möglichkeit, bei Einführung eines Presseerzeugnisses in den Markt die Startauflage und den Erstverkaufstag zu bestimmen.

Nach Abschluss einer angemessenen Einführungsphase wird die Liefermenge von Verlag und Grosso gemeinsam einreguliert, d.h. anhand der erreichten Verkäufe neu bemessen. Den Orientierungsrahmen dafür bietet u.a. das Koordinierte Vertriebsmarketing (KVM) und die Richtremissionsquote (derzeit SQR++).

Der Grossist ist an die Weisungen des Verlages gebunden. Er trägt die Verantwortung dafür, dass die ihm anvertrauten Zeitschriften und Zeitungen des Verlages

  • von jedem dafür in Frage kommenden Einzelhändler seines Gebiets in bedarfsgerechter Menge bestmöglich angeboten werden.
  • nur zu dem vom Verlag festgesetzten Preis und nicht vor dem verbindlichen Erstverkaufstag angeboten werden.
  • innerhalb der vom Verlag festgelegten Fristen remittiert und vom Einzelhändler bezahlt werden.
Die Weisungsmöglichkeiten des Verlages sind begrenzt durch die Neutralitätspflicht des Grossisten gegenüber allen anderen Verlagen, für deren Vertrieb der Grossist ebenfalls verantwortlich ist und die entsprechend gleich hohe Erwartungen an ein optimales Angebot ihrer Titel im Handel haben. Für vergleichbare Produkte sind in jedem Fall gleiche Leistungen zu erbringen.

Da der Grossist die Weisungen des Verlages gegenüber dem Einzelhandel durchzusetzen hat, spricht man in diesem Zusammenhang vom "Abgeleiteten Dispositionsrecht" oder "Derivativen Dispositionsrecht" des Grossisten.