IVW
Die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. (IVW) ist eine unabhängige Einrichtung, die von den Medienunternehmen, den Werbungtreibenden sowie den Werbe- und Media-Agenturen getragen wird.
Ihr Zweck ist die Bereitstellung valider Daten für die Leistungskontrolle von Werbeträgern. Sie wurde von den Verlagen in Zusammenarbeit mit dem „Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft“ (ZAW) gegründet. Vorsitzender der IVW ist der Präsident des ZAW.
Die IVW erhebt und kontrolliert heute Verbreitungsdaten zu beinahe der gesamten Angebotspalette von Werbeträgern in Deutschland.
Funktion und Ziel der IVW ist laut Paragraf 1 der IVW-Satzung: „zur Förderung der Wahrheit und Klarheit der Werbung und damit zur Sicherung eines echten Leistungswettbewerbs vergleichbare und objektiv ermittelte Unterlagen über die Verbreitung eines Werbemittels“.
Die Mitglieder setzen sich wie folgt zusammen:
- 1275 Verlage
- 298 Online-Anbieter
- 53 Hörfunk- und Fernsehveranstalter o. deren Werbegesellschaften
- 16 Unternehmen der Außenwerbung
- 57 Werbeagenturen
- 21 werbungtreibende Unternehmen
- 45 sonstige Mitglieder
Als vom Staat unabhängige, nichtkommerzielle und zur Neutralität verpflichtete Prüfinstitution versorgt die IVW die Medien- und Werbebranche sowie die interessierte Öffentlichkeit mit grundlegenden Daten für die Vermarktung von Medien als Werbeträger. Die geprüften Daten werden veröffentlicht.
Die IVW ermittelt, publiziert und kontrolliert zweimal jährlich von unabhängigen Prüfern die Auflagenhöhe von Zeitungen, Zeitschriften und weiteren periodisch erscheinenden Druckerzeugnissen.
Bei den Printmedien ist die Mitgliedschaft bei der IVW Voraussetzung, um an Media-Analysen, Reichweitenanalysen und Leseranalysen teilzunehmen. Die verbreitete, wie auch die verkaufte Auflagenhöhe ist ausschlaggebend für die Festlegung der Anzeigenpreise der Verlage.
Die IVW prüft die Durchschnittsauflagenzahlen eines Vierteljahres.
Im Impressum der jeweiligen Publikation kann ein Verlag das IVW-Zeichen abdrucken, das ihn als Mitglied des IVW ausweist. Somit kann ein Anzeigenkunde ersehen, dass die Auflagenzahlen geprüft werden.
