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Neutralität

Eine unverzichtbare Voraussetzung für das Alleinauslieferungsrecht des Grossisten ist die Vertriebsneutralität.

Der Grossist unterliegt dem Kontrahierungszwang, da er gegenüber den Verlagen über ein Nachfragemonopol und über ein Angebotsmonopol gegenüber den Einzelhändlern verfügt. Dieser Kontrahierungszwang ist damit eine wesentliche Voraussetzung für die Pressefreiheit.

Der Einzelhändler unterliegt einem Abnahmezwang für alle Titel, die durch ihn verkäuflich sind und die der Grossist ihm liefert. Er kann entscheiden, ob er überhaupt Presse in seinem Angebot führen will, aber nicht eine Vertriebszensur bezogen auf die Titelauswahl oder unterschiedliche Präsentation durchführen.

Jede Bevorzugung oder Benachteiligung eines Objektes stellt eine Diskriminierung dar. Das Diskriminierungsverbot kommt überwiegend klein- und mittelauflagigen Titeln zugute, die ganz entscheidend zur Pressevielfalt beitragen.