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Verwendungsbindung

Mit der Verwendungsbindung wird der Handel verpflichtet, unabhängig der jeweiligen Vertriebssparte, die für einen bestimmten Preis eingekauften Produkte auch nur einer bestimmten Verwendung zuzuführen.
Der Handel darf die Produkte also nur über den Vertriebsweg anbieten, für den sie auch bestimmt sind.

Diese Einhaltung der Verwendungsbindung ist zwingend notwendig, da die Vertriebssparten unterschiedliche Einkaufspreise haben, und es bei einer Nichtbeachtung zu Wettbewerbsverzerrungen kommen würde. Preisbindung und Verwendungsbindung sind somit eng miteinander verknüpft.